Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Pauschalreisen gem. § 651V BGB

 

  • 1 Geltungsbereich

 

– Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Travel die Welt, Marcel Franke eU, Handjerystraße 30, 12489 Berlin (im folgenden Travel die Welt) und dem Kunden.

– Travel die Welt tritt dabei überwiegend als Vermittler für Angebote von Reiseveranstaltungen auf. Anderes gilt nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

– Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn Travel die Welt diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

 

  • 2 Vertragsschluss

 

2.1            Mit Abschluss des Buchungsvorgangs, der mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Website) erteilt werden kann, bietet der Kunde Travel die Welt, den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch die Annahmeerklärung von Travel die Welt zustande kommt. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigt das Travel die Welt grundsätzlich zunächst nur den Eingang des Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

 

2.2            Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

 

2.3            Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Travel die Welt gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

 

  • 3 Zahlungen und Mängelanzeigen

 

3.1            Travel die Welt und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

 

3.2            Travel die Welt gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Travel die Welt wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Travel die Welt empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

 

  • 4 Auskünfte und Hinweise

 

4.1            Auf Wunsch wird die Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter durch Travel die Welt vorgenommen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter dem Kunden die Reiseunterlagen direkt übermittelt, gehört dies zur Leistungspflicht von Travel die Welt.

 

4.2            Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe Travel die Welt nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet Travel die Welt im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Travel die Welt gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

 

4.3            Travel die Welt ist nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Vereinbarung dazu verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

 

4.4            Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Travel die Welt bezüglich Auskünfte zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

 

4.5            Travel die Welt nimmt Sonderwünsche des Kunden entgegen und leitet diese an den Reiseveranstalter weiter. Für die Erfüllung solcher Sonderwünsche steht Travel die Welt nur ein, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Erfüllung der Sonderwünsche ist nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an den Pauschalreiseveranstalter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Pauschalreiseveranstalters zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Pauschalreiseveranstalters werden.

 

  • 5 Zahlungen über Travel die Welt

 

5.1            Travel die Welt ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.

 

Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Travel die Welt, soweit dies den Vereinbarungen zwischen Travel die Welt und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

 

5.2            Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.

 

5.3            Ist die von Travel die Welt vermittelte Reiseleistung von Leistungsstörungen oder Änderungen wie z.B. Umbuchung, Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden oder dem Veranstalter betroffen, so berührt dies nicht den Anspruch von Travel die Welt auf Bezahlung eines berechneten Serviceentgelts für bereits erbrachte Beratungs-, Vermittlungs- und sonstige Serviceleistungen.

 

5.4            Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Travel die Welt nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Travel die Welt aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

5.5            Travel Die Welt behält sich vor, für Zahlungen über Paypal (einschließlich per Kreditkarte) dem Kunden eine Zahlungsgebühr i.H.v. 3,5% des gesamten Rechnungsbetrages, in Rechnung zu stellen.

 

  • 6 Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

 

6.1            Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist Travel die Welt verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Travel die Welt ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.

 

6.2            Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten, die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

 

6.3            Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

 

  • 7 Prüfung der Reiseunterlagen

 

7.1            Sowohl den Kunden, wie auch Travel die Welt trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch Travel die Welt ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

 

7.2            Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch Travel die Welt durch postalischen oder elektronischen Versand.

 

  • 8 Mitwirkung des Kunden

 

8.1            Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Travel die Welt nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

 

8.2            Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt:

 

a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

b) Ansprüche des Kunden an Travel die Welt entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Travel die Welt nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Travel die Welt die Möglichkeit zur Behebung des        Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte

c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen nicht

 

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel die Welt oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen resultieren;

 

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel die Welt oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

 

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

8.3            Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

 

  • 9 Rücktritt

 

9.1            Der Kunde ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h BGB jederzeit vor Reisebeginn dazu berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Etwaige vom Kunden geleistete Anzahlungen sind von Travel die Welt zurückzuzahlen. Travel die Welt kann in so einem Fall gemäß § 651h Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen. Die anfallenden Stornogebühren sind dabei wie festgelegt:

 

20% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn

30% bei Rücktritt ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn

35% bei Rücktritt ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn

45% bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn

55% bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn

75% bei Nichtantritt.

 

Dem Kunden steht es dabei frei nachzuweisen, dass ein geringerer als der im Rahmen der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

 

9.2            Sollte der Reiseantritt für den Kunden aufgrund höherer Gewalt unmöglich sein, so gelten die in 9.1 festgelegten Stornogebühren nicht. Als höhere Gewalt gelten dabei Ereignisse wie Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege und politische Unruhen.

 

9.3            Die Bestimmungen aus 9.1 und 9.2 gelten für den Kunden gegenüber Travel Die Welt nur und ausschließlich für den Fall, dass Travel Die Welt selbst Veranstalter der Reise ist. Ansonsten gelten bei vermittelten Leistungen die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters zzgl. ggf. anfallender Gebühren.

 

9.4            Von Travel die Welt selbst erbrachte Servicedienstleistungen, die bereits in Rechnung gestellt wurden, sind nach Maßgabe von Ziffer 5.3 nicht erstattungsfähig. Der Anspruch auf die Bezahlung des Serviceentgeltes bleibt somit auch beim Rücktritt bestehen.

 

  • 10 Pflichten von Travel die Welt bei Reklamationen gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern.

 

Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen durch den Pauschalreiseveranstalter sowie Travel die Welt, zur Kenntnis bringen.

 

Es besteht jedoch keine Pflicht für Travel die Welt, den Kunden bezüglich Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen, die Ansprüche gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern betreffend, zu beraten.

 

  • 11 Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen

 

11.1          Travel die Welt weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

 

11.2          Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

 

11.3          Travel die Welt empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

 

11.4          Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Travel die Welt haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

 

  • 12 Haftung

 

12.1          Travel die Welt haftet nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Pauschalreiseveranstaltern, sofern er eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht ausdrücklich vereinbart hat.

 

12.2          Travel die Welt haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht.

 

12.3          Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

  • 13 Änderung von Programmpunkten der Reisen

 

13.1          Wir bei Travel Die Welt sind stets bestrebt, unseren geschätzten Kunden unvergessliche Reiseerlebnisse zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass wir als Vermittler für Angebote von Reiseveranstaltern auftreten. Demzufolge können Programmpunkte unserer Gruppenreisen gelegentlich vom Reiseveranstalter aufgrund von Kundenfeedback oder aus anderem Anlass geändert werden, um das Reiseerlebnis zu optimieren.

 

13.2          Das Feedback der Kunden ist von großer Bedeutung für die stetige Verbesserung der Reiseangebote. Wenn der Reiseveranstalter entscheidet, bestimmte Programmpunkte anzupassen oder zu ändern, liegt dies in seiner Verantwortung als Veranstalter der Reise.

 

13.3          Wir als Travel Die Welt werden unser Bestes tun, Sie über geplante Änderungen von Programmpunkten vor der Buchung zu informieren, sofern uns der Reiseveranstalter entsprechend informiert. Es kann jedoch vorkommen, dass Änderungen erst nach erfolgter Buchung oder während der Reiseplanung vorgenommen werden. In solchen Fällen werden wir uns bemühen, Sie so schnell wie möglich über die Änderungen zu informieren, dies kann aber nicht garantiert werden.

 

13.4          Bitte beachten Sie, dass Änderungen von Programmpunkten kein Grund für eine Stornierung oder Rückerstattung der gebuchten Reise oder Teilleistungen darstellen. Als Vermittler haben wir keine Kontrolle über die Entscheidungen des Reiseveranstalters bezüglich der Programmgestaltung. Kunden, die bereits eine Reise bei uns gebucht haben, können auf Wunsch über die Änderungen informiert werden, haben jedoch kein Anrecht auf eine Stornierung oder Erstattung aus diesem Grund.

 

  • 14 Änderungsvorbehalt

 

14.1          Travel die Welt ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit sich aus Entwicklungen nach Vertragsschluss, Travel die Welt nicht vorhersehen konnte und die von Travel die Welt weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.

 

14.2          Travel die Welt ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn und soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische Neuerungen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.

 

14.3          Änderungen gem. Ziffer 14.1 und/oder 14.2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert.

 

  • 15 Verbraucherstreitbeilegung

 

Travel die Welt weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Travel die Welt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

 

Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen für den Reisevermittler verpflichtend würde, informiert Travel die Welt die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

 

Travel die Welt verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

 

  • 16 Informationen zum Datenschutz

 

Informationen zu Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Kunden, zu grundlegenden Verarbeitungstatbeständen sowie über seine Gestaltungs-, Wahl- und weitere Betroffenenrechte werden in unserer Datenschutzerklärung bereitgestellt.